Mein Waffenschrank, Doppelbart- oder Zahlenschloss?

Ein Gerichtsurteil sorgt für Klarheit


Achtung: Der nachfolgende Text ist nicht mehr aktuell! Es gibt ein neues Gerichtsurteil vom 30.08.2023, das nun eine völlig andere Entscheidung getroffen hat! s. Link: https://www.all4shooters.com/de/shooting/waffenkultur/rechtskonforme-aufbewahrung-des-waffentresorschluessels/


 

Wer sich einen Waffenschrank zulegen will, muß sich nicht nur über die Art und Größe des Schrankes Gedanken machen sondern auch darüber, ob er sich mit einem Doppelbartschlüssel oder einem Zahlenschloss öffnen lassen soll. Der preisliche Vorteil liegt ganz klar beim Doppelbartschloss. Ein Schrank mit einem Zahlenschloss kostet meist schon 100,- Euro mehr als das gleiche Modell mit Doppelbartschloss. Entscheidet man sich für die günstigere Variante, steht man vor der Frage "Wo bewahre ich den Schlüssel auf?". Die Aufbewahrung des Schlüssels ist ein wichtiger Aspekt den man nicht vernachlässigen sollte, will man seine  Zuverlässigkeit nicht verlieren.

Bisher war die vorherrschende Meinung, dass der Schlüssel eines Waffenschrankes mindestens in einem Behältnis mit einer  Sicherheitsstufe aufbewahrt werden muss, die der Sicherheitsstufe des verwendeten  Waffenschrankes entspricht. Sobald die Sicherheitsstufe des Aufbewahrungsbehältnisses niedriger ist als die des Waffenschrankes, würde man damit gleichzeitig den Waffenschrank auf die Sicherheitsstufe des gewählten Behältnisses herabstufen. Wenn nun ein Unbefugter dieses Behältnis aufbricht, z.B. eine einfache Geldkassette, erhält er damit automatisch Zugriff auf den Waffenschrank.


Eine gesetzliche Vorgabe für die Schlüsselaufbewahrung gibt es nicht und somit herrscht Rechtsunsicherheit, was unter Umständen bei einer Kontrolle oder einem Diebstahl zu Problemen und schlimmstenfalls zum Entzug der WBK führen konnte.

 

Mit dem Urteil vom 21.02.2019 des Verwaltungsgerichtes Köln (Az. 20 K 8077/17 = JE XXI/XVII Nr. 288) kommt nun endlich Klarheit in die Schlüsselfrage. Das Gericht hat entschieden, dass Schlüssel für Waffentresore nicht in einem Behältnis aufbewahrt werden müssen, das den Anforderungen des Waffentresors entspricht.

Außerdem sei es auch nicht fahrlässig im Sinne des Waffengesetzes, wenn der Schlüssel so aufbewahrt wird, dass ein Dritter ihn nicht ohne weiteres findet und/oder er in einem nicht ohne weiteres zu öffnenden Behältnis gelagert wird. Dies kann also auch eine Geldkassette sein oder ein Tresor mit niedrigerer Sicherheitsstufe als der des Waffenschrankes.

Wer mit seiner Behörde wegen angeblich unzureichender Schlüsselaufbewahrung Schwierigkeiten bekommt, der kann sich nun auf dieses Urteil berufen.

 

Trotz allem ist ein Zahlenschloss, ob nun elektronisch oder mechanisch, immer die unproblematischste, sicherste aber leider auch teurere Lösung.

Wer vorausplant und zu Beginn seiner Sportschützenlaufbahn gleich zwei Waffenschränke kaufen möchte, z.B. einen Schrank für Kurzwaffen und einen für Langwaffen, der sollte in Erwägung ziehen, für einen der Schränke ein Zahlenschloss zu wählen. Dort kann der Schlüssel für den anderen Schrank sicher verwahrt werden. Das Aufbewahrungsproblem hat sich damit erledigt und etwas Geld hat man auch noch gespart, da der zweite Schrank mit dem preislich günstigeren Doppelbartschloss ausgestattet ist.

Wenn du schon mal nach dem richtigen Schrank für deine Bedürfnisse Ausschau halten möchtest, findest du auf unserer Link-Seite unter "Shopping" sicher ein passendes Modell. Weitere Tipps und Infos zu Sicherheitsschränken aller Art kannst Du auf Tresor-Safe-Ratgeber.de  nachlesen.